Liebe Eltern unserer Grundschüler,
immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Diskussionen, weil vereinzelte Kinder eine Smartwatch oder ähnliches in der Schule dabei hatten oder eventuell auch ein Handy.
Das Argument dafür war, dass Sie als Eltern um die Sicherheit Ihrer Kinder auf dem Schulweg besorgt sind, und daher die Kontrollfunktion nötig ist, bzw. das Handy, um gegebenenfalls zu Hause anzurufen.
Dennoch ist die Schule ein sensibler Bereich und das Aufzeichnen von Ton oder Videosequenzen ist zum Schutz des Einzelnen verboten, (wer dies doch tun würde, macht sich strafbar).
Wir sind uns bewusst, dass bestimmte Funktionen abgeschaltet werden können, doch dies kann man eben auch wieder anschalten und wir können dies nicht ständig überprüfen.
Zusammen mit dem Elternbeirat und der Gesamtlehrerkonferenz ergeht daher folgender Beschluss:
In der Schule (gesamtes Schulgelände inklusiv Vorplatz) und bei allen schulischen Unternehmungen sind digitale Endgeräte (Smartwatch, Handy…) verboten.
Sollte trotz Verbot ein solches digitales Endgerät mitgebracht werden, so ist das Lehrerkollegium berechtigt, dieses einzuziehen und später von den Eltern abholen zu lassen.
Wir können Ihnen versichern, dass im Notfall Ihr Kind von der Schule anrufen kann, sollte dies erforderlich sein – auch nach Unterrichtsende, da immer jemand da ist, bis alle Busse weg sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Tatjana Frauenstein